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Gebrauchte Gastrogeräte kaufen

Ein gebrauchtes Gerät kostet weniger als ein neues und ist oft sofort verfügbar. Ob es sich lohnt, hängt an wenigen Fragen: Woher kommt es, in welchem Zustand ist es, passt es bei Ihnen, und wer steht dafür ein, wenn es ausfällt.

Dieser Beitrag geht die Fragen der Reihe nach durch. Er gilt für jeden Kauf, nicht nur im Outlet.

Gebraucht ist nicht gleich gebraucht

Unter „gebraucht“ wird vieles verkauft: das Ausstellungsstück, das nie lief, das Vorführgerät mit wenigen Betriebsstunden, das Gerät aus einer Küche, die nach zehn Jahren schließt. Preis und Risiko sind sehr verschieden.

Fragen Sie deshalb immer, woher das Gerät kommt und ob es in Betrieb war. Im Outlet steht das in der Zustandsstufe an jedem Artikel, von Restposten bis Gebrauchtgerät.

Typenschild, Baujahr, Fotos

  • Typenschild. Lassen Sie sich ein Foto geben. Darauf stehen Hersteller, Typ, Seriennummer, Baujahr und Anschlusswerte. Mit Typ und Seriennummer finden Sie Datenblatt und Ersatzteile.
  • Eigene Fotos. Ein Katalogbild zeigt das Modell, nicht das Stück. Bei allem, was in Betrieb war, sollten Sie Fotos des Geräts selbst sehen, mit seinen Spuren.
  • Mängel im Klartext. Ein seriöser Verkäufer nennt bekannte Mängel schriftlich, bevor Sie kaufen.

Passt es bei Ihnen?

Oft scheitert ein Kauf nicht am Zustand, sondern am Anschluss oder am Maß. Prüfen Sie vor dem Kauf:

  • Strom. 230 V oder 400 V, Stecker oder Festanschluss, Absicherung am Aufstellort.
  • Gas und Wasser. Gasart, Wasserzulauf und Ablauf, bei hartem Wasser ein Enthärter.
  • Maße. Bautiefe neben den Nachbargeräten, Arbeitshöhe, und die engste Tür auf dem Weg.

Die üblichen Werte stehen unter Maße und Anschlüsse.

Worauf je Gerät achten

  • Kältetechnik. Fragen Sie nach dem Kältemittel und ob das Gerät die Temperatur hält. Prüfen Sie Türdichtungen auf Risse. Nach dem Transport muss ein Kühlgerät aufrecht stehen, bevor es eingeschaltet wird; wie lange, sagt der Hersteller. Kältetechnik im Outlet
  • Kochtechnik. Gasart und Anschlusswert müssen zu Ihrer Küche passen. Bei Kombidämpfern sind Dampferzeuger und Türdichtung die Teile, nach denen Sie fragen sollten. Kochtechnik im Outlet
  • Spültechnik. Kalk ist der häufigste Verschleiß. Fragen Sie, ob ein Enthärter verbaut war, und nach Zustand von Boiler und Spülarmen. Spültechnik im Outlet
  • Küchenmaschinen. Messer, Scheiben und Schutzeinrichtungen müssen vollständig sein. Fehlt eine Schutzeinrichtung, darf die Maschine nicht in Betrieb. Küchenmaschinen im Outlet

Gewährleistung und Rechnung

Unter Unternehmen darf die Gewährleistung für gebrauchte Ware ausgeschlossen werden. Im Gebrauchtmarkt sind ein Ausschluss oder sechs Monate üblich. Lesen Sie deshalb, was im Angebot steht, bevor Sie zusagen.

Im Outlet gilt für jedes Gerät dieselbe Gewährleistung: 12 Monate für gewerbliche Käufer, 24 Monate für Verbraucher, auch für Gebrauchtgeräte.

Achten Sie auf die Rechnung. Ist die Umsatzsteuer ausgewiesen, können Unternehmen sie als Vorsteuer abziehen. Bei differenzbesteuerter Ware geht das nicht. Das Outlet verkauft alle Geräte regelbesteuert.

Lieferung und Ankunft

  • Lieferweg klären. Paket, Spedition oder Abholung. Bei Spedition gilt meist „frei Bordsteinkante“, also bis an den Straßenrand.
  • Bei Übergabe prüfen. Sichtbare Schäden vermerken Sie auf dem Lieferschein der Spedition, bevor Sie unterschreiben.
  • Anschließen lassen. 400-V-Geräte, Gas und Festanschlüsse schließt ein Fachbetrieb an.

Wie das im Outlet läuft, steht unter Ablauf.

Kurz vor dem Kauf

  • Herkunft und Zustand schriftlich, mit eigenen Fotos und Typenschild
  • Baujahr und Ersatzteilversorgung geklärt
  • Anschluss am Aufstellort passt, Weg zum Aufstellort gemessen
  • Gewährleistung im Angebot genannt
  • Rechnung mit ausgewiesener Umsatzsteuer
  • Lieferweg und Kosten im Angebot

Fragen und Antworten

Gibt es auf gebrauchte Gastrogeräte Gewährleistung?

Das hängt vom Verkäufer ab. Unter Unternehmen darf die Gewährleistung für Gebrauchtware ausgeschlossen werden, und das ist im Markt häufig. Im Outlet von Weisser gelten 12 Monate für gewerbliche Käufer und 24 Monate für Verbraucher, auch für Gebrauchtgeräte.

Kann ich bei einem gebrauchten Gerät die Umsatzsteuer abziehen?

Nur, wenn die Umsatzsteuer auf der Rechnung ausgewiesen ist. Bei differenzbesteuerter Ware steht sie nicht drauf, dann ist kein Vorsteuerabzug möglich. Das Outlet verkauft alle Geräte regelbesteuert, mit ausgewiesener Steuer.

Wie alt darf ein gebrauchtes Gastrogerät sein?

Eine feste Grenze gibt es nicht. Entscheidend sind Zustand, Ersatzteilversorgung und bei Kühlgeräten das Kältemittel. Fragen Sie nach Baujahr und danach, ob der Hersteller noch Teile liefert.

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